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AGB

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1)    Diese AGB gelten für die Teilnahme des im Monopol Fitness („uns“ oder „wir“) geschlossenen Vertrages („Mitgliedschaft“, „Personal Training“, „Firmenfitness“). Wir behalten uns vor, weitere Mitgliedsvarianten einzuführen.
(2)    Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(3)    Gegenstand des Mitgliedsvertrages ist die Mitgliedschaft in dem von uns betriebenen Fitnessstudio sowie die Berechtigung des Mitglieds, nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages unsere Sport- und Fitnesseinrichtung während der Öffnungszeiten zu nutzen. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied auch weitere Leistungen erbracht und zusätzliche Berechtigungen eingeräumt. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. 
(4)    Bei Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtung unterliegt das Mitglied der geltenden Hausordnung.
(5)    Termine für Training und Kurse finden über das Online Buchungssystem statt. Die Personallosen Öffnungszeiten von 05:00 – 00:00 können erst nach erfolgreichem Abschluss eines Trainingskompetenzpasses freigeschaltet werden.
§ 2 Reguläre Mitgliedschaft (Vertragsschluss)
(1)    Der Mitgliedsvertrag kann in unserem Fitnessstudio oder online auf der von uns betriebenen Internetseite abgeschlossen werden. Eine Mitgliedschaft kann jeweils zum 1. Eines Monats abgeschlossen werden. Der Mitgliedsvertrag kommt an diesem Tag zustande („Beginn der regulären Mitgliedschaft“). Wenn ein neues Mitglied also während eines laufenden Monats einen Mitgliedsantrag stellt, wird der Mitgliedsvertrag zum 1. Des Folgemonats geschlossen.
(2)    Online wird der Mitgliedsvertag zum Beginn der regulären Mitgliedschaft abgeschlossen, indem das Mitglied den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an uns übermittelt (Angebot) und wir diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigen (Annahme).
(3)    Das Mitglied ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
§ 3 Vorabnutzung (Vertragsschluss)
(1)    Jedes Mitglied kann bereits vorm Beginn der regulären Mitgliedschaft trainieren. Dafür erheben wir eine Vorabnutzungsgebühr. Zwischen Monopol Fitness und dem Mitglied kommt in diesem Fall ein Vorabnutzungsvertrag zu Stande. Art und Umfang der Leistungen des Vorabnutzungsvertrages entsprechen den Leistungen der regulären Mitgliedschaft.
(2)    Der Vorabnutzungsvertrag beginnt an dem Tag, an dem das Mitglied sein Training beginnen möchte und endet automatisch an dem Tag, an dem das reguläre Vertragsmodell beginnt (also zum 1. Des Folgemonats).
(3)    Für die Vorabnutzung gelten dieselben Vertragsbedingungen, wie für den jeweiligen regulären Mitgliedsvertrag. Für diese Vorabnutzung muss nur eine anteilige Vorabnutzungsgebühr (orientiert an dem abgeschlossenen Vertragsmodell) pro Vorabnutzungstag gezahlt werden. 
(4)    Online wird der Vorabnutzungsvertrag abgeschlossen, indem das Mitglied einen Trainingsbeginn auswählt, der vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft liegt und den vollständig ausgefüllten Mitgliedantrag über das Kontakt-Formular an uns übermittelt (Angebot) und wir diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigen (Annahme).
§ 4 Widerrufsrecht
Für Online-Vertragsabschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Das Mitglied hat insbesondere ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt sowohl für den regulären Mitgliedsvertrag als auch für einen ggf. abgeschlossenen Vorabnutzungsvertrag.
§ 5 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, können Sie uns an folgende Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Monopol Fitness, Oststr. 72a, 22844 Norderstedt, E-Mail info@monopolfitness.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 6 Zusätzliche Gebühren
(1)    Monopol Fitness bietet Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzlich Leistungen an, die gesondert bezahlt werden müssen. Wir behalten uns vor, das Angebot dieser Leistungen anzupassen.
(2)    Bei fest gebuchten Trainingsstunden (Personal Training) berechnen wir Ihnen bei Nichterscheinen 75% des Stundenpreises, sofern der Termin nicht 24h vor Beginn telefonisch oder per E-Mail abgesagt wurde.
§ 7 Monopol protect
(1)    Zusätzlich zu dem gewählten Vertragsmodell kann das Mitglied den Zusatz „monopol protect“ vereinbaren. Dieser kostet 49€ halbjährlich. Die erste Abbuchung erfolgt im zweiten Monat der regulären Mitgliedschaft.
(2)    Mitglieder die „monopol protect“ wählen, werden im Falle einer staatlichen Verordnung zur Schließung des Studios, in keinem Fall Mitgliedsbeiträge abgebucht. Zusätzlich können Mitglieder, die „monopol protect“ wählen, ihre Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von maximal vier Wochen pro Kalenderjahr zu pausieren. Die Pausierung muss am Stück erfolgen. Dieser Zeitraum wird an die Mindestvertragslaufzeit angehängt. 
§ 8 Zahlungsbedingungen 
(1)    Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsmodell. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 1. Eines Monats im Voraus fällig.
(2)    Die Höhe des Beitrages für EMS Personal Training Kunden ergeben sich aus dem jeweils gewählten Stundenpaket bzw. dem Betreuungsumfang.
(3)    Falls das Mitglied vorab das Training beginnen möchte, fällt für den Nutzungszeitraum zwischen dem Tag, an dem das Training vorab begonnen werden soll und dem Beginn der regulären Mitgliedschaft ein anteiliges Nutzungsentgelt an, welches sich nach der monatlichen Beitragshöhe für die gewählte Mitgliedschaft richtet. 
(4)    Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Anmeldegebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an.
(5)    Einmalige Zahlungen (z.B. Anmeldegebühr, Member-Armband) werden bei Vertragsabschluss fällig. Die Entgelte werden zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag abgerechnet.
(6)    Halbjährliche Gebühren werden im 2. Monat der regulären Mitgliedschaft zusammen mit dem Mitgliedbeitrag berechnet.
(7)    Einmalzahlungen und im Vorausentrichtete Halbjahresgebühren sowie das Entgelt für monopol protect werden bei einer Kündigung nicht erstattet.
(8)    Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge im Lastschriftverfahren eingezogen; ggf. anfallende Kosten für Bankrücklastschriften bei fehlender Kontodeckung hat das Mitglied zu tragen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1)    Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit Unterzeichnung bzw. Online-Abschluss des Mitgliedsvertrages oder zum im Mitgliedsvertrag angegebenen Zeitpunkt.
(2)    Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die vereinbarte Erst- und Mindestvertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von einem Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei Monopol Fitness maßgeblich.
(3)    Bei den Stundenpaketen endet der Vertrag nach Ablauf der gewählten Stundenzahl, außer ein Vertragspartner beendet diesen vor Ablauf der gewählten Stundenzahl.
(4)    Während der Mindest- oder Vertragslaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.
§ 10 Member-Armband und Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1)    Jedes Mitglied erhält ein Mitgliedsarmband (Member-Armband).  
(2)    Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Mitgliedsarmband nur höchstpersönlich zu verwenden und uns jeden Verlust des Mitgliedsarmbandes unverzüglich zu melden. Eine Überlassung des Mitgliedsarmbandes an Dritte ist untersagt.
(3)    Bei einem Verlust des Mitgliedsarmbandes wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen EUR 50,00 für das Member-Armband.
§ 11 Getränkeflatrate
(1)    Jedes Mitglied hat kostenfreien Zugang zu Mineralwasser.
(2)    Kaffeegetränke sind kostenlos für die Mitglieder zugänglich.
(3)    Fitness-Shakes und zusätzliche Produkte können je nach Vertragsmodell zusätzlich käuflich erworben werden.
§12 Haftungsbeschränkung
(1)    Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds.
(2)    Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Monopol Fitness, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3)    Wir haften nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Mitglied zustande gekommen sind. Hält sich das Mitglied nicht an die Anweisungen und erleidet es dadurch die Schäden, so ist die Haftung unsererseits ausgeschlossen.
(4)    Die Haftung für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ist auf die im Rahmen eines Fitnessstudiovertrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
(5)    Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in das Fitnessstudio zu bringen. Es wird von uns keine Haftung für in den Spinden eingebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen übernommen.
§ 13 Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder
(1)    Uns sind die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sehr wichtig. Daher dürfen beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen die Rechte Dritter, insbesondere der anderen Mitglieder und der Mitarbeiter, nicht verletzt werden (Recht am eigenen Bild, etc.). Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne eine Genehmigung durch uns ist untersagt.
(2)    Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch uns erhalten Sie in den Hinweisen über die Datenverarbeitung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre.
§ 14 Sonstiges
(1)    Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderer gleichwertiger Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform, z.B. per E-Mail widerspricht und wir den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
(2)    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir ziehen es vor, Ihr Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Problemen direkt.

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